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Paritaetischer Pflegedienst Unterfranken
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Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten seit dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden drei Pflegestufen I bis III und „0“.

Voraussetzung für den Pflegegrad 2 ist, dass in der Begutachtung erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte).   

Wer bereits Pflegeleistungen erhält, gelangt im Zuge der Überleitung auf die Pflegegrade ohne weiteren Antrag und ohne Begutachtung in den Pflegegrad 2, wenn er:

  • ausschließlich wegen einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist (sog. Pflegestufe „0“) oder
  • ausschließlich körperlich beeinträchtigt ist und Leistungen der Pflegestufe 1 bezieht.

Damit profitieren insbesondere Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die bis 31.12.2016 die sog. Pflegestufe „0“ erhielten von dem neuen System. Seit 1.1.2017 werden sie finanziell deutlich besser gestellt.

Personen mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten seit 1.1.2017 ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro monatlich.