Parität Bayern

Zur Startseite
Paritaetischer Pflegedienst Unterfranken
  • Seite drucken
  • Schriftgröße:
  • Kleinere Schrift
  • Normale Schrift
  • Größere Schrift

Pflegesachleistungen

Leistungen über Pflegedienste

Anders als der Name Pflegesachleistungen vermuten lässt, sind dies nicht Hilfsmittel (= Sachen), sondern die Leistungen der Pflegedienste, die sie - bis zur Leistungsgrenze der Pflegeversicherung (über den Zuschuss der Pflegekasse hinausgehende Leistungen werden privat bezahlt) - direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

Das Wort 'Sachleistung' verdeutlicht also nur, dass der Versicherte/Pflegebedürftige die Leistungen von der Pflegekasse direkt finanziert als Sachleistung über den Pflegedienst zur Verfügung gestellt bekommt und nicht diese etwa erst selbst bezahlen muss.

In diesem Sinne sind alle Leistungen der Pflegeversicherung (bis auf die besonderen Betreuungsleistungen bei erheblichem Betreuungsbedarf) und fast alle Leistungen der Krankenversicherung Sachleistungen.

Die Sachleistungen werden in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. überall dort erbracht, wo sich der Pflegebedürftige aufhält (außer in stationären Einrichtungen der Pflege bzw. Krankenhaus).

 

Der Pflegesachleistungsanspruch besteht pro Monat. Das ist gerade dann wichtig, wenn die Pflege im laufenden Monat beginnt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, aber auch nach dem Ende der Kurzzeitpflege:

Beispiel: Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 4) ist vom 1. bis 20. des Monats im Krankenhaus, danach kommt er wieder nach Hause. Für den Restmonat (hier 10 Tage) steht die volle Sachleistung von 1.612 € zur Verfügung.

Die Pflegesachleistungen lassen sich dann mit Pflegegeld kombinieren, wenn die Pflegesachleistungen nicht zu 100 % ausgeschöpft werden. Mehr dazu unter Kombinationsleistungen.

Pflegestufe

Leistungen seit 2015

Ab 2017

Pflegegrad

Leistungen ab 2017  

0 mit EA*

231 €

2

689 €

I

468 €

2

689 €

I mit EA*

689 €

3

1.298 €

II

1.144 €

3

1.298 €

II mit EA*

1.298 €

4

1.612 €

III

1.612 €

4

1.612 €

III mit EA*

1.612 €

5

1.995 €

Härtefall

1.995 €

5

1.995 €

Härtefall mit EA*

1.995 €

5

1.995 €

 EA* = Eingeschränkte Alltagskompetenz (Zum 01.01.2017 wurde die Begrifflichkeit “eingeschränkte Alltagskompetenz” gestrichen)