330 € pro Person Übernachtung und Vollpension
o 5 Übernachtungen im Doppelzimmer
o Reichhaltiges Frühstücksbuffet
o 2 gängiges Mittagessen
o Kaffee und Kuchenbuffet
o Abendessen
120 € Angehörigenschulung Demenz ( wird von der Pflegekasse übernommen )
590 € Betreuung nach SGB XI oder § 45b
Die Kosten der Betreuung können unter Umständen über Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45 SGB XI) und / oder Leistungen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Wir beraten Sie diesbezüglich sehr gerne!