Verhinderungspflege
Was passiert, wenn Ihre pflegenden Angehörigen wegen Krankheit, Urlaub, einer Kur oder eines wichtigen Termins ausfallen? In diesem Fall übernehmen wir gerne die Verhinderungspflege zu Hause. Oft wird sie auch "Ersatzpflege" oder "Urlaubspflege" genannt. Seit dem 1. Juli 2025 steht hierfür der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Das Jahresbudget kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Eine bisherige Übertragung von nicht genutztem Budget aus der Kurzzeitpflege entfällt damit.
Mit der Ersatzpflege lassen sich auch mal einige Stunden überbrücken. So können Angehörige zum Beispiel einen regelmäßigen Termin in der Woche wahrnehmen, um sich selbst etwas Gutes zu tun.