Parität Bayern
Pflegesachleistungen
Leistungen über Pflegedienste
Anders als der Name Pflegesachleistungen vermuten lässt, sind dies nicht Hilfsmittel (= Sachen), sondern die Leistungen der Pflegedienste, die sie - bis zur Leistungsgrenze der Pflegeversicherung (über den Zuschuss der Pflegekasse hinausgehende Leistungen werden privat bezahlt) - direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Das Wort 'Sachleistung' verdeutlicht also nur, dass der Versicherte/Pflegebedürftige die Leistungen von der Pflegekasse direkt finanziert als Sachleistung über den Pflegedienst zur Verfügung gestellt bekommt und nicht diese etwa erst selbst bezahlen muss.
In diesem Sinne sind alle Leistungen der Pflegeversicherung (bis auf die besonderen Betreuungsleistungen bei erheblichem Betreuungsbedarf) und fast alle Leistungen der Krankenversicherung Sachleistungen.
Die Sachleistungen werden in der Wohnung des Pflegebedürftigen bzw. überall dort erbracht, wo sich der Pflegebedürftige aufhält (außer in stationären Einrichtungen der Pflege bzw. Krankenhaus).
Der Pflegesachleistungsanspruch besteht pro Monat. Das ist gerade dann wichtig, wenn die Pflege im laufenden Monat beginnt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, aber auch nach dem Ende der Kurzzeitpflege:
Beispiel: Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 4) ist vom 1. bis 20. des Monats im Krankenhaus, danach kommt er wieder nach Hause. Für den Restmonat (hier 10 Tage) steht die volle Sachleistung von 1.859 € zur Verfügung.
Die Pflegesachleistungen lassen sich dann mit Pflegegeld kombinieren, wenn die Pflegesachleistungen nicht zu 100 % ausgeschöpft werden. Mehr dazu unter Kombinationsleistungen.
Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 haben bei der häuslichen Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung
Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
0 EUR 796 EUR 1.497 EUR 1.859 EUR 2.299 EUR