Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten seit dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden drei Pflegestufen I bis III und „0“.
Voraussetzung für den Pflegegrad 2 ist, dass in der Begutachtung erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte).
Personen mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 796 Euro monatlich.