Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten seit dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden Pflegestufen I bis III und „0“.
Voraussetzung für den Pflegegrad 3 ist, dass in der Begutachtung schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).
Personen mit Pflegegrad 3 die zuhause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 Euro monatlich.