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Paritaetischer Pflegedienst Unterfranken
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Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten seit dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden Pflegestufen I bis III und „0“.

Voraussetzung für den Pflegegrad 3 ist, dass in der Begutachtung schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).   
Personen mit Pflegegrad 3 die zuhause gepflegt werden, erhalten  ein Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich oder ambulante  Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 Euro monatlich.