Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 ist einer von fünf Pflegegraden. Die Pflegegrade gelten seit dem 1.1.2017 und ersetzen die bis dahin geltenden Pflegestufen I bis III und „0“. Voraussetzung für den Pflegegrad 4 ist, dass in der Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument).
Personen mit Pflegegrad 4 die zuhause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 800 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.859 Euro monatlich.